Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich "etwas forderung" zwischen Anna Nothafft, Äbtissin zu Lichtenstern und dem dortigen Konvent, wegen der Professin Barbara Ursinger, Tochter der Margarethe Bellendörfer (Margreten Pellendorfferin), einerseits und Johann Ursinger d. J. (unserm verwanten Johannsen Ursinger) wegen des Erbrechts der Barbara gehalten hat. Äbtissin und Konvent haben ihren Hofmeister und Bevollmächtigten Benedikt Krutzel von Dimbach (Tynbach) zu einem anberaumten Tag geschickt, Johann Ursinger ist mit seinem Kurator persönlich erschienen. Der Klosterschaffner hat Barbaras Erbe gefordert, Johannes hat zu seiner Versehung zum weltlichen Stand gebeten, dass sich das Kloster mit einem Anteil (mit eim zimlichen) begnüge. Die pfalzgräflichen Räte haben die Parteien nach dem Verhör mit ihrer Zustimmung gütlich wie folgt vertragen: Das Kloster soll von einem Gültbrief zu 20 Gulden Gülte bzw. 400 Gulden Hauptgeld des Pfalzgrafen, den die Mutter (+) Barbaras und Johanns erworben hatte, jährlich 10 Gulden erhalten, die der pfalzgräfliche Kammermeister bis zu einer Ablösung der Summe ausrichten soll. Dagegen soll das Kloster auf alle weiteren von Barbara herrührenden Erbforderungen verzichten. Johann Ursinger mag die 10 Gulden Gülte mit 200 Gulden ablösen. Alle von der Mutter herrührenden Güter und Rechte sollen Johann und seinen Erben oder, beim Ausbleiben von Leibserben, den nächsten Erben der mütterlichen Linie zustehen. Mit elterlichen Schulden hat das Kloster nichts zu tun. Äbtissin und Konvent sollen für sich und ihre Mitschwester Johanna einen vollständigen Erbverzicht bis St. Michaelis [29.09.] gegenüber Johann Ursinger und seinen Erben ausstellen. Vor den pfalzgräfliche Teidingsleuten, dem Protonotar Alexander Bellendörfer und Meister Balthasar Mannheimer, haben die Parteien ¿ das Kloster vertreten durch ihren Kurator Benedikt Krutzel von Dimbach und ihren Prokurator Meister Friedrich Schreiber, für Johannes Ursinger seine Kuratoren Meister Hans Schwertfeger, Vikar zum Heilliggeiststift zu Heidelberg, und [Johann] Sibolt, Pedell (Sybolt Pedell) ¿ in den Vertrag eingewilligt.