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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Besondere und Angehörige Agnes von Hirschberg (Hirßbergerin), Hofmeisterin seiner Gemahlin [Margarethe], einerseits und Hans Ließ zu Lambsheim (Ließ Hanns zu Lamßheym) andererseits vor seinem Hofgericht erschienen sind. Valentin Trumpler, Anwalt der Frau von Hirschberg, hat vorgebracht, dass sie dem Hans vorzeiten einen Bauhof zu Edigheim (Odickeym) um einen jährlichen Zins von 100 Malter Korn, 8 Malter Hafer und 4 Pfund Heller verliehen hätte, den Hans für sechs oder acht Jahre innegehabt habe, wobei dieser 147 Malter Korn abzüglich zwei Simmer, 35 Malter Hafer und 67 Schilling Heller schuldig bleibe. Hans hat durch seinen Fürsprecher erklären lassen, dass er seine Pacht rechtmäßig bezahlt habe, und fordert die Hofmeisterin um die Darlegung von Kerbzetteln auf, wobei er in Anwesenheit ehrbarer Leute Rechnung ablegen will. Die Richter und Räte entscheiden, nachdem die Sache durch nichts anderes nicht als eine ordnungsgemäße (erber) Rechnung zu klären sei, dass die Parteien auf einem anberaumten Tag vor drei Räten eine solche Rechnungslegung vornehmen. Bei strittigen Punkten sollen die Räte eine gütliche Einigung versuchen, ansonsten rechtlich entscheiden. Beide Parteien haben dem zugestimmt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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