Konrad Vesseler, Dr. des geistlichen Rechts, Chorherr zu Tübingen, gemeiner Richter des Schwäbischen Bundes, entscheidet in der Streitsache zwischen Abt Hartmann und dem Konvent des Klosters Weingarten als Kläger einerseits und Jakob von Landau, Ritter, königlicher Landvogt in Ober- und Niederschwaben, als Beklagtem andererseits wegen verschiedentlicher Eingriffe der Landvogtei in die Rechte des Klosters wie etwa bei der Besetzung des Ammannamtes zu Altdorf, in Frevelsachen, Kriegsschatzungen. Nach ausführlicher Schilderung des Gangs der Verhandlungen entscheidet A. zusammen mit den Doktoren beider Rechte Johannes Roe*uchlin und Johannes Strae*ler in der Gerichtsstube des Rathauses zu Tübingen im Beisein Meister Heinrich Winkelhofers, Anwalt des Klosters Weingarten, unterstützt von Dr. Johann Lupfdich, sowie Hans Tuo*nowers, Landschreiber und Anwalt des Jakob von Landau, daß sie gemäß der Ordnung des Schwäbischen Bundes für den Streit nicht zuständig sind und daher Jakob von Landau von dieser Gerichtsinstanz frei sprechen. Jede Partei soll ihre Kosten selbst tragen.
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Konrad Vesseler, Dr. des geistlichen Rechts, Chorherr zu Tübingen, gemeiner Richter des Schwäbischen Bundes, entscheidet in der Streitsache zwischen Abt Hartmann und dem Konvent des Klosters Weingarten als Kläger einerseits und Jakob von Landau, Ritter, königlicher Landvogt in Ober- und Niederschwaben, als Beklagtem andererseits wegen verschiedentlicher Eingriffe der Landvogtei in die Rechte des Klosters wie etwa bei der Besetzung des Ammannamtes zu Altdorf, in Frevelsachen, Kriegsschatzungen. Nach ausführlicher Schilderung des Gangs der Verhandlungen entscheidet A. zusammen mit den Doktoren beider Rechte Johannes Roe*uchlin und Johannes Strae*ler in der Gerichtsstube des Rathauses zu Tübingen im Beisein Meister Heinrich Winkelhofers, Anwalt des Klosters Weingarten, unterstützt von Dr. Johann Lupfdich, sowie Hans Tuo*nowers, Landschreiber und Anwalt des Jakob von Landau, daß sie gemäß der Ordnung des Schwäbischen Bundes für den Streit nicht zuständig sind und daher Jakob von Landau von dieser Gerichtsinstanz frei sprechen. Jede Partei soll ihre Kosten selbst tragen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 U 118
B 59 U 84
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf
Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf >> Urkunden
1503 Februar 3
Urkunden
Siegler: Sr.: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. besch.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift: Mathias Horn, Protonotarius des Schwäbischen Bundes
Besonderheiten: Libell, 21 ungez. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. besch.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift: Mathias Horn, Protonotarius des Schwäbischen Bundes
Besonderheiten: Libell, 21 ungez. S.
Horn, Mathias; Protonotar
Landau, Jakob von; Reichslandvogt
Lupfdich, Johann Dr.
Strae*ler, Johannes, Dr. iur. utr.
Tuo*nower, Hans; Landschreiber
Vesseler, Konrad, Dr.
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Ammannamt
Tübingen TÜ; Chorherr
Tübingen TÜ; Rathaus
Weingarten RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ