Die Brüder Emich und Hesso, Grafen zu Leiningen und Herren zu Dagsburg, leisten für sich und ihre Brüder Siegmund und Friedrich, von denen sie bevollmächtigt wurden, einen Verzicht. Lange hatten sie Klage gegen Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen etlicher Lehen wie die Herrschaft Guttenberg, Haßloch (Haselach), Böhl (Buhel) und Iggelheim (Ugelnheim), wegen Hessos von Leiningen (+) Erbschaft, Lehenschaft und Mannschaft sowie wegen daraus hervorgegangener Bedrängnisse und Beschwernisse, geführt. Dies resultierte in vielen Tagleistungen, Schriften und Forderungen, bis sie schließlich durch die Räte und Diener Herzog Ulrichs zu Württemberg, nämlich den Kanzler Doktor Gregor Lamparter, den Marschall Konrad Thumb von Neuburg und den Haushofmeister Philipp von Nippenburg auf dem heutigen Tag gütlich vertragen wurden. Dieser Vertrag beinhaltet unter anderem, dass die Leininger für sich und die genannten Brüder auf alle Ansprüche und Forderungen, die Guttenberg betreffen, und jene, die von Landgraf Hesso von Leiningen herrühren, gegenüber der Pfalz verzichten. Der Verzicht gilt auch für alle etwaigen Behelfsmittel dagegen und weitere Gerichtszüge. Er erfolgte freiwillig. Die Leininger versprechen den Pfalzgrafen schadlos zu halten, falls jemand von ihrer Seite gegen den Verzicht vorgehen würde. Sollten sie das nicht tun, hätten sie ihre Lehen, die sie von der Pfalz haben, verwirkt. Sollte dieser Verzicht nicht genügen oder Mängel aufweisen, wollen sie nachbessern. Zur Besieglung haben sie die Schiedsleute Gregor Lamparter, Konrad Thumb und Philipp von Nippenburg hinzugebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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