Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Lorenz Brunckh, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Katharina dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, 1 Pfund jährlichen Zinses von 20 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.