Notar Johannes Figel von Biberach, Kleriker ("gewichter") des Konstanzer Bistums, beurkundet im Kloster Weingarten in Gegenwart von Abt Kaspar [Schiegg], Prior Ulrich Bucher und Konrad Eigner genannt Wagner, Großkeller, daß Melchior Becklin, Ammann, sowie Hans Tübing, Bürgermeister, namens der Stadt Markdorf erschienen sind. Nach dem Tod eines Markdorfer Bürgers namens Jos Blum hatte das Kloster von den Erben Sterbfallabgaben ("väll, geläß und tail") verlangt, weil der Verstorbene Leibeigener des Klosters war. Der Rat bittet, davon Abstand zu nehmen, weil dergleichen bisher nicht üblich war. Außerdem hat das Kloster Besitz in Markdorf, der bisher nicht zu den gemeinschaftlichen Lasten herangezogen wurde. Der Abt läßt durch den fürnehmen und weisen Johann Feuchter antworten, daß die Weingartener Leibeigenen, die sich in Reichs- und Herrenstädten verheiraten, Sterbfallabgaben entrichten müssen. So haben auch in Markdorf des Halden Erben mit einer beträchtlichen Summe die Ansprüche des Klosters abgelöst. Der Abt ist aber bereit, jedoch nur aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, sich im vorliegenden Fall mit einem Fuder Wein zufrieden zu geben. Auf diesen Vorschlag gehen die Abgesandten der Stadt ein.
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Notar Johannes Figel von Biberach, Kleriker ("gewichter") des Konstanzer Bistums, beurkundet im Kloster Weingarten in Gegenwart von Abt Kaspar [Schiegg], Prior Ulrich Bucher und Konrad Eigner genannt Wagner, Großkeller, daß Melchior Becklin, Ammann, sowie Hans Tübing, Bürgermeister, namens der Stadt Markdorf erschienen sind. Nach dem Tod eines Markdorfer Bürgers namens Jos Blum hatte das Kloster von den Erben Sterbfallabgaben ("väll, geläß und tail") verlangt, weil der Verstorbene Leibeigener des Klosters war. Der Rat bittet, davon Abstand zu nehmen, weil dergleichen bisher nicht üblich war. Außerdem hat das Kloster Besitz in Markdorf, der bisher nicht zu den gemeinschaftlichen Lasten herangezogen wurde. Der Abt läßt durch den fürnehmen und weisen Johann Feuchter antworten, daß die Weingartener Leibeigenen, die sich in Reichs- und Herrenstädten verheiraten, Sterbfallabgaben entrichten müssen. So haben auch in Markdorf des Halden Erben mit einer beträchtlichen Summe die Ansprüche des Klosters abgelöst. Der Abt ist aber bereit, jedoch nur aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, sich im vorliegenden Fall mit einem Fuder Wein zufrieden zu geben. Auf diesen Vorschlag gehen die Abgesandten der Stadt ein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 538
GLAK 7/627
01014
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1481 Januar 27 (uff samßtag, der do was und ist der syben und zwaintzigest tag des monatz Januarius zu latin genannt)
50,2 x 38,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Notar Johannes Figel von Biberach, Kleriker ("gewichter") des Konstanzer Bistums
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Zeugen: Johannes Spiegler, Jonas Adacher, Martin Kappeller und Hans Schiegg d.J. zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Zeugen: Johannes Spiegler, Jonas Adacher, Martin Kappeller und Hans Schiegg d.J. zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Adacher, Jonas
Becklin, Melchior, Ammann
Blum, Jos
Bucher, Ulrich; Prior
Eigner, Konrad, genannt Wagner, Großkeller
Feuchter, Johann
Figel, Johannes; Notar
Halden
Kappeller, Martin
Schiegg, Hans d.J.
Schiegg, Kaspar; Abt von Weingarten
Spiegler, Johannes
Tübing, Hans, Bürgermeister
Wagner, Konrad, Großkeller
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Biberach an der Riß BC; Einwohner
Konstanz KN; Bistum, Kleriker
Markdorf FN; Bürgermeister
Markdorf FN; Einwohner
Markdorf FN; Stadtammann
Weingarten RV; Kloster
Weingarten RV; Kloster, Großkeller
Weingarten RV; Kloster, Leibeigene
Weingarten RV; Kloster, Prior
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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