Notar Johannes Figel von Biberach, Kleriker ("gewichter") des Konstanzer Bistums, beurkundet im Kloster Weingarten in Gegenwart von Abt Kaspar [Schiegg], Prior Ulrich Bucher und Konrad Eigner genannt Wagner, Großkeller, daß Melchior Becklin, Ammann, sowie Hans Tübing, Bürgermeister, namens der Stadt Markdorf erschienen sind. Nach dem Tod eines Markdorfer Bürgers namens Jos Blum hatte das Kloster von den Erben Sterbfallabgaben ("väll, geläß und tail") verlangt, weil der Verstorbene Leibeigener des Klosters war. Der Rat bittet, davon Abstand zu nehmen, weil dergleichen bisher nicht üblich war. Außerdem hat das Kloster Besitz in Markdorf, der bisher nicht zu den gemeinschaftlichen Lasten herangezogen wurde. Der Abt läßt durch den fürnehmen und weisen Johann Feuchter antworten, daß die Weingartener Leibeigenen, die sich in Reichs- und Herrenstädten verheiraten, Sterbfallabgaben entrichten müssen. So haben auch in Markdorf des Halden Erben mit einer beträchtlichen Summe die Ansprüche des Klosters abgelöst. Der Abt ist aber bereit, jedoch nur aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, sich im vorliegenden Fall mit einem Fuder Wein zufrieden zu geben. Auf diesen Vorschlag gehen die Abgesandten der Stadt ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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