Jakob Clingelin, Sohn des Ruff Clingelin, B. zu Tübingen, daselbst wegen Friedensbruchs gef., jedoch auf Fürsprache von Sabina, Hz. in Württemberg und Bayern, und auf Fürbitte seiner Freunde wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich und sein Gut aus Tübingen nicht zu entfernen, solange er nicht die Forderungen des Martin Maier, Benedikt Maiers Sohn, auf gütlichem oder rechtlichem Wege erfüllt hat.