Heinz Gump von Kirchberg bekundet, dass die Streitigkeiten zwischen ihm und Peter Sytz, gesessen zu Oberbalzheim (Obern Balßhain), durch die von beiden bestellten Schiedsleute, Junker Ludwig von Wernau (Werdnaw) als Obmann und Hans Waegelin, Peter Kolman, Wilhalm Karrer von Dietenheim (Diettenheim) und Conrad Haintzel (Haintzell) als Zusätze wie folgt gütlich entschieden wurden: Heinz, seine Erben, noch sonst jemand verzichen auf alle Forderungen, die sie gegenüber Peter Sytz erhobenhaben, und erklären alle deshalb ausgetragenen Streitigkeiten für geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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