Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Bürgermeister und Rat zu Landau einerseits und Michel Müller von Mosbach, seiner Ehefrau Elisabeth und ihren Söhnen Hans und Erhard andererseits Irrungen gehalten haben. Zum heutigen Tag hat er persönlich mit seinen Räten die Parteien verhört, die ihm die Sache zum gütlichen Entscheid anheimgestellt haben. Kurfürst Philipp entscheidet, nachdem der aus der Gefangenschaft [von Michael] erwachsene Unwille weitere Mühe und Arbeit nach sich zöge, dass beide Seiten von Irrungen und Unwillen gegeneinander ablassen sollen, keine die andere Seite wegen der Sache mit Wort oder Werk beirren, sich rächen oder Ansprüche und Forderungen inner- oder außerhalb des Rechts stellen soll. Die Bürgen, die sich wegen der Gefangenschaft verpflichtet haben, sind von ihren Verpflichtungen ledig zu sagen. Damit sollen die Parteien, die den Entscheid angenommen haben, gänzlich geschlichtet sein.