Theodor Anton Freiherr von Velen (Theodorus Antonius liber baro de Velen), Domherr und Vizedominus der Bischofskirche Münster und Minden, Herr zu Schönefliet (Schonefliet) bestätigt die Wahl der Kanonisse Benedikta Helena von Bock (Benedictam Helenam de Bock) aus Heimsborg (Heimsborch) zur neuen Äbtissin des Stifts Hohenholte in Nachfolge der verstorbenen Äbtissin Maria Agnes von Althaus (Maria Agnes ab Althueß). Den Kommissar, Promotor und Notar des Archidiakons hat Anton angewiesen, der neuen Äbtissin eine dreifache Eidesleistung abzunehmen, daß sie ihm erstens als Vizedominus treu und gehorsam sei, daß sie zweitens Rechte und Güter der Gemeinschaft von Hohenholte schütze und bewahre, daß sie drittens die vom Kapitel zu Hohenholte geschlossenen Verträge in Einklang mit dem kanonischen Recht und mit den vom Vizedominus und seinen Vorgängern mit dem kanonischen Recht und mit den vom Vizedominus und seinen Vorgängern gebilligten Punkten halte. Dafür wird der neuen Äbtissin durch den Vizedominus den ihr zukommenden Platz im Chorstuhl und im Kapitel zugewiesen. Die Kanonissen zu Hohenholte weist er zur Gefolgschaft gegenüber der neuen Äbtissin an und droht den sich Widersetzenden und Widerspenstigen (nach vorausgeschickter sechstägiger Mahnfrist) mit der Exkommunikation. Siegelankündigung und eigenhändige Unterschrift des Ausstellers (Monasterii in curia nostra die secunda januarii, anno millesimo sexcentesimo nonagesimo primo).

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...