Staatliches Schulamt Leonberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 200/12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Kultusministerium >> Staatliche Schulämter
1938-1976 (Va ab 1832)
Überlieferungsgeschichte
Das Staatliche Schulamt (bis 1965 Bezirksschulamt) Leonberg bestand von 1938 bis 1973 als Aufsichtsbehörde über die Volks-, Mittel- und Berufsschulen im Landkreis Leonberg. Davor lag die Schulaufsicht im alten Oberamt Leonberg bei den evangelischen Bezirksschulämtern Ludwigsburg und Stuttgart bzw. beim katholischen Bezirksschulamt Stuttgart, nach Auflösung der konfessionellen Schulämter 1934 beim Bezirksschulamt Böblingen. Nachfolgebehörden des Schulamts Leonberg sind entsprechend der neuen Kreiseinteilung die Staatlichen Schulämter Sindelfingen (für den Landkreis Böblingen), Ludwigsburg und Pforzheim. - Der 1985 aus Ablieferungen der Staatlichen Schulämter Sindelfingen und Ludwigsburg gebildete Bestand enthält Lehrerpersonal- und Schulortsakten.
Zur Behörde: Die Neueinteilung der Landkreise im Jahre 1938 (Regbl. S. 155, 268) machte auch eine Neueinteilung der Bezirksschulämter in Württemberg notwendig. Durch Bekanntmachung des Kultministers vom 3. September 1938 wurden zum 1. Oktober 1938 35 Bezirksschulämter eingerichtet, deren Grenzen sich im wesentlichen mit den neuen Kreisgrenzen deckten. Vor 1938 lag die Schulaufsicht im alten Oberamt Leonberg bei den evangelischen Bezirksschulämtern Ludwigsburg und Stuttgart bzw. beim katholischen Bezirksschulamt Stuttgart, nach der Auflösung der konfessionellen Schulämter 1934 beim Bezirksschulamt Böblingen. Seit 1.10.1938 führte das neu errichtete Bezirksschulamt Leonberg die Schulaufsicht über Volks-, Mittel- und Berufsschulen im Kreis Leonberg (Amtsbl. D. Württ. Kultm. 1938, S. 295). Auf 1.4.1965 wurde die Bezeichnung des Amtes in "Staatliches Schulamt" geändert (KuU 1965, S. 381). Als Folge der Auflösung des Landkreises Leonberg im Zuge der Kreis- und Verwaltungsreform in Baden-Württemberg wurde auch das Schulamt Leonberg 1973 aufgelöst (GesBl. S. 424). Die Schulaufsicht für die Orte des ehemaligen Kreises Leonberg liegt seitdem entsprechend der neuen Kreiseinteilung bei den Staatlichen Schulämtern Sindelfingen als zuständiges Amt für den Landkreis Böblingen (für Leonberg, Flacht, Gebersheim, Hausen, Höfingen, Malmsheim, Merklingen, Perouse, Renningen, Rutesheim, Schafhausen, Warmbronn, Weil der Stadt, Weissach), Ludwigsburg (für Ditzingen, Gerlingen, Heimerdingen, Hemmingen, Hirschlanden, Korntal, Münchingen) und Pforzheim (für Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wimsheim).
Zum Bestand: Der vorliegende Bestand, der sich in Personalakten und einige wenige Ortsakten gliedert, wurde aus Ablieferungen der Staatlichen Schulämter Sindelfingen (Personalakten) und Ludwigsburg (Ortsakten) 1985 herausgelöst. Die bei Vorgängerbehörden angelegten Akten wurden beim Bestand belassen, da sie durch das Schulamt Leonberg weitergeführt wurden. Die Titelaufnahmen der alphabetisch geordneten Personalakten wurden im Oktober 1987 von Holger Kallenberger abgeschlossen. Die Verzeichnung der Ortsakten, Gliederung und Endredaktion erfolgten durch die Unterzeichnende. Die computergestützte Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Der Bestand FL 200/12 umfaßt 125 Archivalieneinheiten = ca. 1,1 lfd. Meter. Ludwigsburg, im November 1988 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Nachtrag: Die Büschel 126-150, Schulortsakten des Staatlichen Schulamtes Leonberg, kamen mit einer Ablieferung des Staatlichen Schulamtes Sindelfingen - als eine der Nachfolgebehörden des 1973 aufgelösten Schulamtes Leonberg - im April 1985 im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Im Rahmen der praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst wurden die Akten von der Inspektoranwärterin Andrea Rößler unter Anleitung der Unterzeichnenden verzeichnet und verpackt. Büschel 126-150 haben einen Umfang von 0,8 lfd. Metern. Ludwigsburg, im Januar 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
Das Staatliche Schulamt (bis 1965 Bezirksschulamt) Leonberg bestand von 1938 bis 1973 als Aufsichtsbehörde über die Volks-, Mittel- und Berufsschulen im Landkreis Leonberg. Davor lag die Schulaufsicht im alten Oberamt Leonberg bei den evangelischen Bezirksschulämtern Ludwigsburg und Stuttgart bzw. beim katholischen Bezirksschulamt Stuttgart, nach Auflösung der konfessionellen Schulämter 1934 beim Bezirksschulamt Böblingen. Nachfolgebehörden des Schulamts Leonberg sind entsprechend der neuen Kreiseinteilung die Staatlichen Schulämter Sindelfingen (für den Landkreis Böblingen), Ludwigsburg und Pforzheim. - Der 1985 aus Ablieferungen der Staatlichen Schulämter Sindelfingen und Ludwigsburg gebildete Bestand enthält Lehrerpersonal- und Schulortsakten.
Zur Behörde: Die Neueinteilung der Landkreise im Jahre 1938 (Regbl. S. 155, 268) machte auch eine Neueinteilung der Bezirksschulämter in Württemberg notwendig. Durch Bekanntmachung des Kultministers vom 3. September 1938 wurden zum 1. Oktober 1938 35 Bezirksschulämter eingerichtet, deren Grenzen sich im wesentlichen mit den neuen Kreisgrenzen deckten. Vor 1938 lag die Schulaufsicht im alten Oberamt Leonberg bei den evangelischen Bezirksschulämtern Ludwigsburg und Stuttgart bzw. beim katholischen Bezirksschulamt Stuttgart, nach der Auflösung der konfessionellen Schulämter 1934 beim Bezirksschulamt Böblingen. Seit 1.10.1938 führte das neu errichtete Bezirksschulamt Leonberg die Schulaufsicht über Volks-, Mittel- und Berufsschulen im Kreis Leonberg (Amtsbl. D. Württ. Kultm. 1938, S. 295). Auf 1.4.1965 wurde die Bezeichnung des Amtes in "Staatliches Schulamt" geändert (KuU 1965, S. 381). Als Folge der Auflösung des Landkreises Leonberg im Zuge der Kreis- und Verwaltungsreform in Baden-Württemberg wurde auch das Schulamt Leonberg 1973 aufgelöst (GesBl. S. 424). Die Schulaufsicht für die Orte des ehemaligen Kreises Leonberg liegt seitdem entsprechend der neuen Kreiseinteilung bei den Staatlichen Schulämtern Sindelfingen als zuständiges Amt für den Landkreis Böblingen (für Leonberg, Flacht, Gebersheim, Hausen, Höfingen, Malmsheim, Merklingen, Perouse, Renningen, Rutesheim, Schafhausen, Warmbronn, Weil der Stadt, Weissach), Ludwigsburg (für Ditzingen, Gerlingen, Heimerdingen, Hemmingen, Hirschlanden, Korntal, Münchingen) und Pforzheim (für Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wimsheim).
Zum Bestand: Der vorliegende Bestand, der sich in Personalakten und einige wenige Ortsakten gliedert, wurde aus Ablieferungen der Staatlichen Schulämter Sindelfingen (Personalakten) und Ludwigsburg (Ortsakten) 1985 herausgelöst. Die bei Vorgängerbehörden angelegten Akten wurden beim Bestand belassen, da sie durch das Schulamt Leonberg weitergeführt wurden. Die Titelaufnahmen der alphabetisch geordneten Personalakten wurden im Oktober 1987 von Holger Kallenberger abgeschlossen. Die Verzeichnung der Ortsakten, Gliederung und Endredaktion erfolgten durch die Unterzeichnende. Die computergestützte Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Der Bestand FL 200/12 umfaßt 125 Archivalieneinheiten = ca. 1,1 lfd. Meter. Ludwigsburg, im November 1988 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Nachtrag: Die Büschel 126-150, Schulortsakten des Staatlichen Schulamtes Leonberg, kamen mit einer Ablieferung des Staatlichen Schulamtes Sindelfingen - als eine der Nachfolgebehörden des 1973 aufgelösten Schulamtes Leonberg - im April 1985 im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Im Rahmen der praktischen Ausbildung für den gehobenen Archivdienst wurden die Akten von der Inspektoranwärterin Andrea Rößler unter Anleitung der Unterzeichnenden verzeichnet und verpackt. Büschel 126-150 haben einen Umfang von 0,8 lfd. Metern. Ludwigsburg, im Januar 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
151 Büschel (2,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ