Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Sammlung verschiedener Verordnungen im Fürstentum Nassau-Siegen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Verordnung der vormundschaftlichen Regierung vom 04.10.1697 wegen der Buschgotthardtshüttener Viehhütte in der Gemeinde Weidenau; Verordnung zur Vermeidung von Konfusionen vom 18.07.1716; Kanzleiordnungen des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolph zu Nassau-Siegen vom 07.04.1702 und 01.12.1709 (mit Kanzleitaxordnung); Konsistorialjuraordnung vom 12.11.1715; Appellationsordnung des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolph zu Nassau-Siegen vom 25.08.1707 und 01.02.1716; Verordnung wegen doppelter Eingebung der Prozessakten vom 30.07.1707; Verordnungen wegen Schreibung der Suppliken und Memoralien vom 30.07.1707, 11.07.1710, 13.02.1711 und 16.11.1715; Stempeledikt vom 30.07.1707; Landsekretariatsverordnung vom 14.06.1704 und 08.04.1707, ; Burgfrieden des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolph zu Nassau-Siegen vom 16.06.1706; Hofordnung vom 16.06.1706; Rangordnungen vom 08.04.1707 und 01.05.1713; Zollerhebungsverordnung vom 03.03.1710; Taxordnungen für die Beamten auf dem Land vom 25.05.1710; Forst- und Holzverordnung vom 01.05.1711; Diätenverordnung vom 26.05.1714; Instruktionen für den Stadtschultheißen, Stadtmagistrat und Stadtkommissar zu Siegen (21.05.1710); Kirchenordnung vom 15.07.1716; Supplikationsverordnung betreffend die Erlassung von Schatzungen und anderen herrschaftlichen Gefällen vom 26.02.1717; Erneuerte Kanzleitaxordnung für die Regierungs-, Konsistorial- und Kammerkanzlei vom 14.06.1720.
125 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.