(1) R 2415 (2)~Kläger: Adolf von Rinteln, Rothensiek, (Bekl.) (3)~Beklagter: Johann von Rinteln, Bürgermeister in Herford, die Vollmacht 1625 stellt als Vormund der hinterlassenen Kinder (Adrian, Johann, Agnes, Ilsabei und Konrad von Rinteln) Hinrich Steinmeyer aus, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Schröter 1622 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Peter Paul Steurnagel 1622, 1625 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Gegenstand des Streites zwischen dem Appellanten und seinen Halbbrüdern 1. Ehe Johann und Berend (der Appellant benennt in der Klageschrift letzteren als Mit-Appellat) ist eine Schuld von 250 Gfl., die der gemeinsame Vater, Johann von Rinteln, 1558 aufgenommen und nach Angaben des Appellanten zum Ankauf von Gütern des verstorbenen Franz von Rinteln in Herford verwandt hatte. Da der in Herford gelegene Besitz in dem anläßlich der 2. Eheschließung des Vaters 1567 mit den Söhnen 1. Ehe geschlossenen Vertrag letzteren übertragen wurde und da, bestätigt durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil der lipp. Kanzlei, entgegen der Ansicht der Appellaten sie in dem Vertrag nicht von der Übernahme aller Schulden, sondern nur der im Vertrag ausdrücklich genannten freigesprochen wurden, sieht der Appellant keinen Grund zur Übernahme der Schuld, wie sie ihm von der Vorinstanz auferlegt wurde. Die Tatsache, daß die Zinsen eine Zeitlang aus dem Vermögen der Kinder 2. Ehe bezahlt worden seien, sei ebensowenig relevant, wie die Tatsache, daß die Übernahme im Erbvertrag, auf den sich das vorinstanzliche Urteil bezog, ihm auferlegt wurde, da zu jener Zeit die Brüder 1. Ehe zu Vormündern der Geschwister 2. Ehe bestellt gewesen seien und deren Vermögen verwaltet hätten. Der Appellant bemängelt, daß das Urteil ohne hinreichende Untersuchung der Sache und trotz seiner Einwände gegen die Zulässigkeit des Verfahrens, das erneut über einen bereits abgeurteilten Gegenstand geführt worden sei, erging. Am 10. Dezember 1628 nahm das RKG den Fall von amtswegen für beschlossen an, verwarf das Urteil der Vorinstanz und absolvierte den Appellanten von der gegen ihn erhobenen Klage. (6)~Instanzen: 1. Gräflich lipp. Audienzgericht zu Detmold ( 2. RKG 1622 - 1629 (1621 - 1627) (8)~Beschreibung: 2 cm, 29 Bl., lose; Q 1 - 11, es fehlt Q 6 (Acta priora), 1 Beil.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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