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Der öffentliche Notar Peter vom Lande beurkundet ein im Dorfgericht zu Vilchband (Vielchbewnt) dem Cellerar des Klosters St. Stephan in Würzburg Nikolaus Stürmlin durch die Schöffen und die Gemeinde des Dorfes erteiltes Weistum über die Rechte des Klosters im Dorf und auf seinen Gütern dort. Zeugen: Der Pfarrer zu Vilchband Johannes Eckart sowie der Münnerstädter Bürger Johannes Leiser. Aussteller: Peter vom Lande, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der öffentliche Notar Peter vom Lande beurkundet ein im Dorfgericht zu Vilchband (Vielchbewnt) dem Cellerar des Klosters St. Stephan in Würzburg Nikolaus Stürmlin durch die Schöffen und die Gemeinde des Dorfes erteiltes Weistum über die Rechte des Klosters im Dorf und auf seinen Gütern dort. Zeugen: Der Pfarrer zu Vilchband Johannes Eckart sowie der Münnerstädter Bürger Johannes Leiser. Aussteller: Peter vom Lande, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der öffentliche Notar Peter vom Lande beurkundet ein im Dorfgericht zu Vilchband (Vielchbewnt) dem Cellerar des Klosters St. Stephan in Würzburg Nikolaus Stürmlin durch die Schöffen und die Gemeinde des Dorfes erteiltes Weistum über die Rechte des Klosters im Dorf und auf seinen Gütern dort. Zeugen: Der Pfarrer zu Vilchband Johannes Eckart sowie der Münnerstädter Bürger Johannes Leiser. Aussteller: Peter vom Lande, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 472
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 314c
Registratursignatur/AZ: 12 littera (15. Jh.); 602 (18. Jh.); 1467 / 22 (18. Jh.); iiii (18. Jh.); Co 2 x 25 (18. Jh.); V D 1 § 2 n 9 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1467 November 9, Vilchband
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Notar; Signet, unbesch.
Überlieferung: Notariatsinstrument
Ausstellungsort: Vilchband
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 751f. Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 798 S. 544 - 554 (nach kopialer Vorlage; vgl. dazu die Ergänzungen und Berichtigungen in Urkundenbuch St. Stephan, Ergänzungsheft, S. 82f.)
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 16./17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Beiliegend ein undatiertes Pergamentlibell beinhaltend die den Schöffen und der Gemeinde vom Klostercellerar vorgelegten Fragen und deren Antworten. Es dürfte zu diesem Weistum gehören.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.