Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen bestätigt den Ständen des Markgraftums Oberlausitz die von den Königen von Böhmen erteilten Rechte und Privilegien, darunter die Weichbilder der Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Kamenz und Lauban.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen bestätigt den Ständen des Markgraftums Oberlausitz die von den Königen von Böhmen erteilten Rechte und Privilegien, darunter die Weichbilder der Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Kamenz und Lauban.
weitere Personen: König Johann von Böhmen, König Wenzel von Böhmen; König Albrecht von Böhmen; König Wladislaus von Böhmen, König Georg von Böhmen; König Matthias Corvinus von Böhmen und Ungarn; Kaiser Sigismund; Kaiser Karl V.; Kaiser Rudolph II.; Kaiser Matthias; Kaiser Ferdinand II.; Heinrich Freiherr von Friesen, Kanzler und Geheimer Rat
Stadt Bautzen
Umfang in Blatt: 1
Format: 74,0 x 44,5
Archivale
Orginaldatierung: den Sechzehenden des Monats Julii (…) im Sechzehenhundert, Sieben und Fünffzigsten Jahre
Vermerke auf Urkunde: Signatur
Ausstellungsort: Budissin
Beglaubigungsmittel: Wachssiegel in Wachskapsel an schwarzgelber Siegelschnur, Siegel beschädigt und zerbrochen; eigenhändige Unterschrift des Kurfürsten und von Heinrich von Friesen
Bearbeiter Regest: Dr. Matthias Donath
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.