Ferdinand Abt von Werden belehnt nach dem Tod des Wirich Adolf von Cloudt, fürstl. oranischer Drost der Grafschaft Moers, für dessen noch minderjährigen älteren Sohn Friedrich Philibert von Cloudt den Caspar Werner Nieß, Doctor der Rechte, mit dem Hause Lauersfort und den (in 517) genannten Gütern. Nach Vorlage einer von der Witwe von Cloudt als bestätigte Vormünderin ihrer Kinder ausgestellten Vollmacht leistet Doctor Nieß den Lehnseid unter dem Vorbehalt, daß Friedrich Philibert von Cloudt sich nach Erreichen der Volljährigkeit neu belehnen lässt. - Zeugen: die Lehnsleute Hermann Godefridi und Johann Ophoff, Schöffen des Werdener Landgerichtes. Ausf. Perg., S. und Unterschrift des Ausstellers. Archiv von Pelden gen. Cloudt, Urk. Nr. 435

Show full title