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Ritter Heinrich von Mansbach und Hermann von Mansbach bekunden,
dass sie sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, über das
Einlager geei...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1364 Mai 22
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Siegel Nr. 2 Siegelrest)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt drytzenhundert jar in dem vier und sechtzigistin iare an Mittwochen vor sent Urbans tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Heinrich von Mansbach und Hermann von Mansbach bekunden, dass sie sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, über das Einlager geeinigt haben, das Heinrich im Haus (huse) des Gunther Kechenbur in Hersfeld als Bürge für Apel von Buchenau für einen grauen Hengst und ein braunes Pferd gehalten hat sowie die Einlager, die Heinrich als Bürge für Heinrich Czelle in Hersfeld und Hermann in Grünberg (Grunberg) als Bürge für Ritter Johann von Dernbach (Therenbach) für einen roten Hengst im Haus des Nikolaus (Clawes) von den Sassen gehalten haben. Heinrich [?] war Bürge für ein rotes Pferd, das er selbst einlöste, und für ein Pferd Werners von Echzell, das vor Coburg (Koburg) verendete, sowie für ein rotes Pferd des Werner Larbecher [?] und ein falbes Pferd des Wyderolf von Linden, die beide vor Coburg beschädigt und an den Hof des Abtes übergeben wurden. Auch ein schwarzes Pferd Heinrichs verendete vor Coburg im Dienst des Abtes. Für diese Leistungen schuldet der Abt den Brüdern 260 Pfund Heller Fuldaer Währung. Gleichzeitig verkauft der Abt den Brüdern, Heinrichs Ehefrau Agnes, Heinrichs Nichte Gisela und allen ihren Erben die Gerichte Mansbach und Oberbreitzbach mit allen Rechten. Der Abt, seine Nachfolger und das Kloster haben jederzeit ein Wiederkaufsrecht für die Gerichte, dem nicht widersprochen werden kann. Im Fall eines Wiederkaufs verzichten Heinrich und Hermann auf alle Rechte, die sie bezüglich der Gerichte haben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Heinrich von Mansbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Mansbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.