Heinrich Raven, Ratsherr der Altstadt zu Bielefeld, lässt im Namen des dortigen Bürgermeisters und Rates einen an diese gerichteten Brief des Pfarrers der Altstadt Ekbert von Horst durch den Notar Hermann Voss beglaubigen mit dem Inhalt, dass der Ekbert von Horst auf das Aussöhnungsangebot des Rates zu Bielefeld nicht eingeht, so lange er eine Entschuldigung anbieten soll.