Agatha von Kaeßum, Ehefrau des Jost Pape zu Koeningen, bekennt, dass in der zwischem ihrem Ehemann und seinen drei Brüdern und einziger Schwester, Ehefrau des Giert Brandis zu Werll erfolgten Erbteilung vom Jahre 1566 ihrem Ehemann das Haus Koeningen allein zugefallen sei, dass dieser dafür seinen Geschwistern 860 Taler versprochen habe, die er aber bisher nicht habe zahlen können, weshalb er in „verhafftungh und verstrickungh“ geraten sei, dass ihm bereits 60 Taler von der Schuldsumme abgelassen seien nach Inhalt des Vertrages v. 20.5.1580, und sie verkauft daher mit Bewilligung ihres Vormundes Jürgen Pape, Bürgers zu Soest, an Bertram Pape, Propst zu St.Walburgis binnen Soest, Andreas Pape Ziesemeister, Johann Ramme, Kellner und Holzförster zu Arnsberg und Richter zu Werll, und Johann Mellingh, Bürgermeister daselbst als Vormünder der nachgelassenen Kinder Christoph Papes zur Abgeltung ihrer Kindteilsforderung von 200 Talern die Pachteinkünfte von 5 Morgen Landes auf dem Suyrkampe im Gericht und Gerichtszwang der Stadt Soest im Kirchspiel Welver unter Vorbehalt des Rückkaufrechts mit 200 Talern. Zeugen waren Moises Pape und Peter Merckelbach, Bürger zu Soest.

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