Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Meister und Zunftgenossen des Schneiderhandwerks zu Heidelberg den Bau eines Zunfthauses und einer Zunftstube auf der Stadtmauer und Brustwehr über dem Marktbrunnentor angefangen haben. Der Bau hat nach Bescheid und Angabe der pfalzgräflichen Räte und Baumeister zu erfolgen, wofür der Pfalzgraf der Schneiderzunft den Bauplatz mit zugehörigen Rechten (flecken und begriff) übereignet und seine Bewilligung erteilt. Die Zunft hat den Bau wehrfähig und instand zu halten, inbesondere unbeschadet der darunter liegenden Stadtpforte. Kurfürst Friedrich kündigt sein Sekretsiegel an. Die Bürgermeister, namentlich Johann Sarwart (Salwert) und Peter Wigel, und der Rat zu Heidelberg kündigen das städtische Siegel an, zumal die Angelegenheit die gemeine Allmende berührt.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Meister und Zunftgenossen des Schneiderhandwerks zu Heidelberg den Bau eines Zunfthauses und einer Zunftstube auf der Stadtmauer und Brustwehr über dem Marktbrunnentor angefangen haben. Der Bau hat nach Bescheid und Angabe der pfalzgräflichen Räte und Baumeister zu erfolgen, wofür der Pfalzgraf der Schneiderzunft den Bauplatz mit zugehörigen Rechten (flecken und begriff) übereignet und seine Bewilligung erteilt. Die Zunft hat den Bau wehrfähig und instand zu halten, inbesondere unbeschadet der darunter liegenden Stadtpforte. Kurfürst Friedrich kündigt sein Sekretsiegel an. Die Bürgermeister, namentlich Johann Sarwart (Salwert) und Peter Wigel, und der Rat zu Heidelberg kündigen das städtische Siegel an, zumal die Angelegenheit die gemeine Allmende berührt.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 317
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1473 Mai 15 (uff samstag nach dem sontag jubilate)
fol. 201r [alt: 181r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel); Stadt Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel); Stadt Heidelberg
Kopfregest: "Als myn gnediger herre pfalczgrave der snyder zunfft zu Heidelberg ein zunffthuse zu buwen off der statmüre und brustwere uber dem Margbronner tore zu Heidelberg gegönnt hat".
Sarwart (Salwart), Hans d. Ä.; Bürgermeister zu Heidelberg, erw. 1455, 1477, 1492 tot
Wigel, Peter; Bürgermeister zu Heidelberg, erw. 1467, 1473
Heidelberg HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:14 MESZ
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