Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Vereinbarung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat zu Bacharach und dem dortigen Vogt Wiebold von Kaub (Wilbort von Cawbe) einer- sowie Johannes Geisel (Geyßeln), Bürger daselbst, andererseits wegen etlicher Forderungen, die einer aus Köln namens Gerhard Westfeling an Johannes gehabt hat. Johannes war der Meinung, dass diese nicht vor dem Rat, sondern einem Untergericht zu Bacharach verhandelt werden sollten. Beide hatten daraufhin eine Urkunde und ein Urteil an beiden Orten erlangt, der Rat von Bacharach war allerdings der Meinung, dass die Angelegenheit vor ihn als Unterrichter gehöre, wie sie dies einst von Pfalzgraf Ruprecht dem Älteren und Pfalzgraf Ruprecht dem Jüngeren durch Privilegien erlangt hatten. Gerhard hat daraufhin ein Urteil erreicht, worüber Johannes meinte, er werde dadurch zu stark belastet. Hofmeister und Räte des Pfalzgrafen haben Johannes zu Heidelberg angehört, konnten aber zu keiner finalen Handlung gelangen. Sie haben aber abgesprochen, dass Gerhard Westfeling als Kläger seine Klage erneut vor dem Rat zu Bacharach vornehmen soll, wo ihm Johannes Geißel antworten soll. Frühere Urteile sollen ihnen dabei nicht helfen, bereits gepfändete Weine sollen zwischenzeitlich liegen bleiben.