Graf Adolf von Nassau einigt sich unter Vermittelung der Ritter Cüne von Riffenberg Burggraf zu Caub, Franke von Cronenberg, Marsiliis von Riffenberg und Sifrid von Rinberg sowie des Knappen Heinrich von Poylch mit seinem Bruder Graf Johann von Nassau-Merenberg über die an sie heimgefallenen Lehen weiland des Hermann von Biegin, und zwar soll Johann behalten den Zehnten zu Riedelbach (Rodelnbach) mit Zubehör zur Herrschaft Weilnau, während dem Adolf der Kirchsatz und der Zehnte zu Seelbach und der Zehnt zu Wiesbaden, unter Verzicht der Ansprüche auf Schwalbach seitens des Johann, zufallen. Der gleichfalls heimgefallene Anteil Hermanns an den Höhewaldungen soll gemeinschaftlich verbleiben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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