Guntersblum: Hanß Hiemekawe und seine Ehefrau Margreth verkaufen der Kapelle des Hl. Kreuzes vor dem Dorfe Gunterßblomen auf der Strasse für acht ...
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A 2 Guntersblum, 1489-12-15
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.15 Guntersblum
1489 Dezember 15
Leiningen, Grafschaft
Original-Pergament, Siegel des Junker Philips Iring v. Mauchenheym in Wachsschale
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. uff dinstag nest nach sant Lucientag der helligen junfrawen a.d. millesimo quadringentesimo octogesimo nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Hanß Hiemekawe und seine Ehefrau Margreth verkaufen der Kapelle des Hl. Kreuzes vor dem Dorfe Gunterßblomen auf der Strasse für acht Pfund h Oppenheimer Währung acht ß h Wiederkaufszins, fällig auf Martini, und verlegen vor Schultheiß (Junghanß Pluger), Schöffen (Junker Simon Liffert v. Heppenheim, Junker Philips Yring v. Mauchenheym, Petter Becker, Henne Pluger, Henne Bereß, Simon Boppe und Contz Fasant) und Faut (Victor Fritheymer) zu Unterpfand Haus und Hof (A. unten Cleß Slechter, oben die Domherrn), freieigen. Wiederlösung jeweils vor Georgi gestattet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Hanß Hiemekawe und seine Ehefrau Margreth verkaufen der Kapelle des Hl. Kreuzes vor dem Dorfe Gunterßblomen auf der Strasse für acht Pfund h Oppenheimer Währung acht ß h Wiederkaufszins, fällig auf Martini, und verlegen vor Schultheiß (Junghanß Pluger), Schöffen (Junker Simon Liffert v. Heppenheim, Junker Philips Yring v. Mauchenheym, Petter Becker, Henne Pluger, Henne Bereß, Simon Boppe und Contz Fasant) und Faut (Victor Fritheymer) zu Unterpfand Haus und Hof (A. unten Cleß Slechter, oben die Domherrn), freieigen. Wiederlösung jeweils vor Georgi gestattet
ZB. 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
13.07.0004, 18:40 MEZ
Namensnennung 4.0 International