Ritter Johann Schenk (-ngke) zu Schweinsberg bekundet, daß er dem Kloster Haina vordem im Tausch (weßel unde kuethunge) für seinen Teil der Winkel...
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Urk. 26, 1008
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1444 März 08
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Anh. RundSg. Johanns, 2,5 cm, rechtsgelehnter geteilter Schild, darin oben Löwe, unten gerautet, aufgesetzt Helm mit Helmzier (Wolfskopf besteckt mit 2 Federn) und Decke, U.: s iohis · de - suenisberg. - Vgl. Inventar R 84, Nr. 793.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1444, ipsa die dominica reminiscere.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Johann Schenk (-ngke) zu Schweinsberg bekundet, daß er dem Kloster Haina vordem im Tausch (weßel unde kuethunge) für seinen Teil der Winkelwiese (Wingkelwießin) eine Wiese in den sechs Gemeinden (seß gemenden) übergeben hat, daß nun aber Peter Gelude [?], ein Knecht des Klosters, ihm über Grenzstreitigkeiten mit Johann Romer, der eine anliegende Wiese pfandweise von den Russern von Buseck (Buchsegke) innehat, berichtet und um Weisung der ihm von seinen Eltern überkommenen Grenze gebeten hat. Johann ist daher mit seinem Knecht Sebinde zur fraglichen Wiese geritten, hat die Brüder Gobel und Peter von Habertshausen (Habirczusen), Hennchen Haberman von Ofleiden (Uffleidin) und Henne Unruewin von Haarhausen (Harhusen) zugezogen und ihnen die überkommenen rechten Grenzzeichen (malstede unde scheide) gewiesen, für die er sich bei dem seinen Herren geleisteten Eid verbürgt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 972, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Johann Schenk (-ngke) zu Schweinsberg bekundet, daß er dem Kloster Haina vordem im Tausch (weßel unde kuethunge) für seinen Teil der Winkelwiese (Wingkelwießin) eine Wiese in den sechs Gemeinden (seß gemenden) übergeben hat, daß nun aber Peter Gelude [?], ein Knecht des Klosters, ihm über Grenzstreitigkeiten mit Johann Romer, der eine anliegende Wiese pfandweise von den Russern von Buseck (Buchsegke) innehat, berichtet und um Weisung der ihm von seinen Eltern überkommenen Grenze gebeten hat. Johann ist daher mit seinem Knecht Sebinde zur fraglichen Wiese geritten, hat die Brüder Gobel und Peter von Habertshausen (Habirczusen), Hennchen Haberman von Ofleiden (Uffleidin) und Henne Unruewin von Haarhausen (Harhusen) zugezogen und ihnen die überkommenen rechten Grenzzeichen (malstede unde scheide) gewiesen, für die er sich bei dem seinen Herren geleisteten Eid verbürgt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 972, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ