Die zu entwerfende Verordnung, daß die Schultheißen in ihre jährliche Specificationes derer Witweiber einbringen sollen, ob jede noch wirklich so viel schätzbare Güter besitze, als sie das Jahr zuvor besessen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner