Testament des Paulus Hermans: Er vermacht seiner Tochter Katharina 150 Taler und den Kindern seines Sohns Johann 50 Taler. Zeugen: Tilmannus Duppengießer, Sevverins Becker, Albertus Mheir und Leonart Pryß. Unterfertigung durch Paes, Cellarius der Abtei und Pfarrer zu Kornelimünster.
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AA 0364 Kornelimünster, Urkunden (AA 0364)
Kornelimünster, Urkunden (AA 0364) >> 1. Urkunden >> Bertrandus Goswinus von Gevertzhaen, Abt, und das Kapitel von Kornelimünster sowie das Gericht der Lehnmannen daselbst bekunden auf Bitte des vor ihnen erschienennen Edelen Herrn Johan Philipp von Münster bezüglich des Rechtsbrauchs im Lande Kornelimünster, Testamente betreffend, aus dem Kornelimünsterer Landrecht, Kap. VI: Schenkungen von Todes wegen können nur vor Gericht geschehen; um über liegende Güter disponieren zu dürfen, muß der Testator oder Donator solche zuvor seit Jahr und Tag ausgegangen haben; Erbgüter unterliegen dem Rückfall. Zur näheren Erläuterung sind 3 Testamente (von 1596 August, 1603 Oktober 29 und 1598 Juli 1) transsumiert. Ankündigung des Kapitelsiegels. Unterschriften der Lehnsmannen: Theuß Sweins, Hanß Heindrich, Heindrich Schortstein, Franß Cohr, Hermann Cüpper, Heinrich Gansser, Wilhelm Kreins; im Auftrag des Johann Schreiber: Hermann Cüpper; im Auftrag des Johann Schevartz: Hermann Cüpper; Marx Schoumecher, Dhoniuß Baussür.
1603 Oktober 29
Diverse Registraturbildner
Urkunde
Transsumt 2 in Korn. 233
Bertrandus Goswinus von Gevertzhaen, Abt, und das Kapitel von Kornelimünster sowie das Gericht der Lehnmannen daselbst bekunden auf Bitte des vor ihnen erschienennen Edelen Herrn Johan Philipp von Münster bezüglich des Rechtsbrauchs im Lande Kornelimünster, Testamente betreffend, aus dem Kornelimünsterer Landrecht, Kap. VI: Schenkungen von Todes wegen können nur vor Gericht geschehen; um über liegende Güter disponieren zu dürfen, muß der Testator oder Donator solche zuvor seit Jahr und Tag ausgegangen haben; Erbgüter unterliegen dem Rückfall. Zur näheren Erläuterung sind 3 Testamente (von 1596 August, 1603 Oktober 29 und 1598 Juli 1) transsumiert. Ankündigung des Kapitelsiegels. Unterschriften der Lehnsmannen: Theuß Sweins, Hanß Heindrich, Heindrich Schortstein, Franß Cohr, Hermann Cüpper, Heinrich Gansser, Wilhelm Kreins; im Auftrag des Johann Schreiber: Hermann Cüpper; im Auftrag des Johann Schevartz: Hermann Cüpper; Marx Schoumecher, Dhoniuß Baussür.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:57 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.3. J - L (Tektonik)
- 1.2.3.13. Kornelimünster (Tektonik)
- Kornelimünster, Urkunden AA 0364 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Bertrandus Goswinus von Gevertzhaen, Abt, und das Kapitel von Kornelimünster sowie das Gericht der Lehnmannen daselbst bekunden auf Bitte des vor ihnen erschienennen Edelen Herrn Johan Philipp von Münster bezüglich des Rechtsbrauchs im Lande Kornelimünster, Testamente betreffend, aus dem Kornelimünsterer Landrecht, Kap. VI: Schenkungen von Todes wegen können nur vor Gericht geschehen; um über liegende Güter disponieren zu dürfen, muß der Testator oder Donator solche zuvor seit Jahr und Tag ausgegangen haben; Erbgüter unterliegen dem Rückfall. Zur näheren Erläuterung sind 3 Testamente (von 1596 August, 1603 Oktober 29 und 1598 Juli 1) transsumiert. Ankündigung des Kapitelsiegels. Unterschriften der Lehnsmannen: Theuß Sweins, Hanß Heindrich, Heindrich Schortstein, Franß Cohr, Hermann Cüpper, Heinrich Gansser, Wilhelm Kreins; im Auftrag des Johann Schreiber: Hermann Cüpper; im Auftrag des Johann Schevartz: Hermann Cüpper; Marx Schoumecher, Dhoniuß Baussür. (Archivale)