Hermann d.Ä.Hofer (von dem Hof), sein Sohn Eberhart und Elen, seine Schwester, bestimmen, dass die Einkünfte der Güter, die ihnen von ihrem Ahnherren Friedrich von Stauf vermacht worden waren, nämlich eine Mühle in Heilinghausen (Gailenhausen), ein Gut in Fronlaub und zwei Güter in Metzezgreut, an ihre fünf Geschwister in den Klöstern St. Emmeram, Reichenbach, Obermünster und Niedermünster in Regensburg sowie Geisenfeld gehen sollen. Nach deren Tod sollen die jeweiligen Klöster in den Besitz der Güter treten. Außerdem sollen diese das Anniversar ihres Ahnherren Friedrich von Stauf begehen. S1=A1. S2=A2. S3: Dieter von der Kürn. S4: Marquard Hersinger