Kläger: Wilhelm Engelbrecht, Kaufmann in Hamburg, für sich und die anderen Erben des Anton Engelbrecht, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Jacques Budier, Kaufmann in Altona, namens seiner Frau Elisabeth, Witwe des Bartholomäus Engelbrecht (Kläger) und als Nebenbeklagte der Rat der Stadt Hamburg, König Christian IV. von Dänemark, Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf und seit 1654 Jacques Martini, französischer Konsul in Hamburg, als Erbe der Jacoba Budier.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1641) mandati de ... nec attentando sine clausula, nunc (1655) mandati executorialis sine clausula (nach Scheitern der Appellation erfolgloser Antrag auf Revision durch die Kläger); Schuldforderungen des Beklagten in einer Konventionsklage (Vorklage) gegen den Kläger in Höhe von 320 Pfund flämisch wegen einer nach Antwerpener Recht angeblich zulässigen Bestimmung in dem Ehezärter zwischen Bartholomäus Engelbrecht und Elisabeth, geb. Lupold, später Frau des Beklagten; Einrede der Kläger wegen entgegenstehender Abmachungen eines Vergleiches und wegen Gegenforderungen an den Beklagten in Höhe von 13 164 Mark