Margarete Keßler, gen. die Weisserin, von Ensingen, wegen strafbarer Handlungen gef. und harter Leibesstrafe verfallen, nach ihrer Verurteilung begnadigt und wieder entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, mit ihren unehelichen Kindern das Amt Vaihingen für immer zu verlassen sowie Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen. Für den Fall des Bruchs dieser Verschreibung wird ihr die Todesstrafe angedroht.