Jakob uff der Heiden und Frau Hiltgen, Werner von Gerten und Frau Gertrud, Jaspar Ratgeber (Raetgever) und Frau Elsken, Maria Wessels und ihr Sohn Heinrich sowie die genannten Jakob und Werner als Vormünder der nachgelassenen Kinder der + Eheleute Cornelius de Monte, Bürger in Borken, und seiner Frau Mechthild als Erben ihres Bruders und Schwagers, des + Johann Wessels, machen bekannt, daß Abt Konrad Kloedt (Cloet) laut einer eingerückten Urkunde einen Erbtausch mit ihnen vorgenommen hat unter Zustimmung der Witwe Stine. Abt Konrad, der Prior Theodor Rhaem, der Senior Johann Grimholt, der Pastor Werner Hamel, der Kellner Stephan Kampmann und alle Kapitulare machen bekannt, daß der + Abt einen Erbtausch mit Johann Wessels gen. Bruck und seiner Frau Stine abgeschlossen hat. Wegen eines geringfügigen Streits ist der Tausch nicht vollzogen worden. Nach dem Tod beider Parteien sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Die Erben Wessels überlassen dem Kloster vier Morgen Land nahe bei den klösterlichen Weiden am Bilstein entlang der Beecke, die von dem Gut in der Oye genannt Witten- oder Jansgut abgemessen worden sind. Die Abtei hat den Erben Wessels dagegen 1 1/2 Morgen und einige Ruten auf dem Haeffacker, gelegen zwischen dem Weg nach Dahl und der Deuwester Straße, sowie zwei Morgen Land überlassen, die die Abtei von dem Pachtgut uffm Stade ertauscht hat, die zwischen der Ruhr und der Euwer Beecke liegen. Die Abtei hat ihnen schließlich ihre Gerechtigkeiten an den Stroten und Weiden bei dem Wesselswerth überlassen, das den Erben einige Zeit zu Ieibgewinn ausgetan war, und zwar der Witwe des Jorien Wessel und ihrem Sohn Hermann Custers. Die Erben werden jetzt von den Stroten und Weiden und von dem ganzen Werth fünf Gulden kurrent entrichten. Die Abtei behält sich ausdrücklich vor, über die Weide Holz und Steine zu ihrer Schlacht fahren zu lassen. Von den 1 1/2 Morgen Land war ein Malter Roggen an den Pastor von Neukirchen zu zahlen, doch ist diese Verpflichtung jetzt abgelöst [aus dem Lehngut Henninckhave]. Das Wittengut ist kurmutpflichtig; bei jedem Todesfall soll von den abgetrennten zwei Morgen ein Sechstel zu der Kurmut beigesteuert werden. - Es siegelt für die Erben der Dr. iur. Johann zum Putz.