Herzog Adolph v. Jülich und Geldern erklärt, dass die Margarethe v. Gymnich, Wittwe Johanns Herrn zu Wickrath, ihm von Wickrath nicht mehr übergebe, als was zu ihrem Wittum und Gerechtigkeit gehöre, daher auch die zu Wickrath gehörigen Brieftaschen auf dem Schlosse zu verbleiben hätten. G. im jaire unses heren Dusent vierhondert sess ind sestigh, up sent Katrynen dach virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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