Lebenshilfe für Behinderte Nürnberg (Bestand)
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E 6/873
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe E: Dokumentationsgut privater Provenienz >> E 6 - Vereinsarchive >> E 6/873 - Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind, Ortsvereinigung Nürnberg und Umgebung/Lebenshilfe für Behinderte
Die Gründungsversammlung des heute unter der Bezeichnung Lebenshilfe für Behinderte Nürnberg e.V. aktiven Vereins fand am 5. Dez. 1960 statt. Unter dem Namen Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind, Ortsvereinigung Nürnberg und Umgebung mit Sitz in Nürnberg gab er sich am 23. Jan. 1961 eine Satzung; der Eintrag in das Registergericht beim Amtsgericht Nürnberg erfolgte am 22. Februar d.J. Vorausgegangen war am 18. Jan. 1959 die konstituierende Sitzung der Bundesvereinigung "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" mit Sitz in Bonn und die Errichtung einer Hauptgeschäftsstelle in Marburg/Lahn (1960). Der Zweck des Zusammenschlusses "von Eltern und Freunden geistig Behinderter" ist u.a. "die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für geistig Behinderte jeden Alters bedeuten. Dazu gehören zum Beispiel Sonderkindergärten, eine den besonderen Bedürfnissen geistig behinderter Kinder und Jugendlichen angepasste schulische Förderung, Anlernwerkstätten, 'Beschützende Werkstätten' und Wohnheime. Notfalls kann der Verein solche Einrichtungen auch selbst anschaffen." (s. o.a. Satzung vom 23.01.1961; E 6/873 Nr. 1).In das StadtAN gelangte eine 1964 vom Verein zusammengestellte Materialsammlung über die Entstehung, Organisation und Tätigkeit der Bundesvereinigung und der Ortsvereinigung Nürnberg.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ