Hans Goub aus Holzelfingen, wegen ungebührlichen Benehmens in betrunkenem Zustand eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Bitten seiner Herren und Freunde freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg Württemberg zu verlassen und über den Konstanzer See zu ziehen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis bei Strafe des Todes mit dem Schwert nicht wieder herüberzukommen. H. Goub hatte sich auf der Undinger Kirchweih übermäßig betrunken, dabei mehrfach den Frieden gebrochen und um sich geschlagen, bei seiner Festnahme um sich gebissen und den Amtmann, als er ihm vorgeführt wurde, in ehrenrühriger Weise geschmäht und bedroht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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