Filmann (Fyl-) von Alsenz (Alsencz) schwört Johann Grafen zu Sp. dem
Jungen, niemals zu entweichen oder abtrünnig zu werden, sondern hinter dem
zu bleiben, der die Herrschaft Starkenburg (-berg) innehat, dessen Schaden
zu warnen Tag und Nacht, und niemanden vorzuziehen. Hält er das nicht, ist
er meineidig, treulos, ehrlos und ein überführter Bösewicht; der Graf und
seine Amtleute können an seinen Leib und sein Gut greifen; keine Freiheit
und kein Gericht soll ihn davor schützen. Er bittet Eberhard Pfarrer zu
Zweikirche (Zwinkirchin) und Heinrich (Hencz) Crobe [von Offenbach], Amtmann
zu Grumbach (Gron-), um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel
an.