Wolfgang von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, bekundet, dass er für sich und seine Brüder Johann Christoph und Weiprecht sowie für seine übrigen Geschwister Reinhard Friedrich von Bettendorff als Lehnsträger der Erben des verstorbenen Bernhard Würtmanß - nämlich Johann Jakob Jung zu Oppenheim, Sohn der verstorbenen Margarethe Beckerin, Magdalena Schadin, Enkelin des verstorbenen Johann Schaden, Johann Wolff, Rentschreiber zu Darmstadt, Enkel des verstorbenen Johann Schaden, Johann Adam Thiel, die Kinder der verstorbenen Eva Schäckin namens Johann, Katharina und Johann Jakob Reußen zu Darmstadt - einen näher bezeichneten Hof zu Goddelau samt allen Zugehörungen, etwa 100 Morgen Äckern und Wiesen, "und ein dritteil, alß ein bawgutt im dem dorff zue Godelaw gibet, ein halb malter gerst und ein halb malter habern zue holtzrecht", die Heinrich Ackerloch von ihnen zue lehen gehabt hat in der gemarcken zue Godelaw gelegen," entsprechend einer durch Reinhard von Gemmingen, Adam Diel und Daniel Moderer beurkundeten Spezifikation vom 25. März 1605 zu rechtem Lehen verliehen hat, obgleich dieses infolge versäumter Mutung dem Lehnsherrn heimgefallen war. Vormals trugen der verstorbenen Hamann Würtmann und verstorbene Adam Bernhard diesen Hof von dem verstorbenen Philipp von Wolfskehlen zu Lehen. Die Wirtmann'schen Erben sind verpflichtet, stets einen adligen Lehnsträger zu stellen (zum schilt geboren).