Hintergrund des Verfahrens sind nach Angaben der Appellantin berufliche Auseinandersetzungen zwischen Dr. Beurhaus und Dr. Gerhard Pfannkuch. Bei dem in diesem Zusammenhang eingeleiteten Gerichtsverfahren hatte sich Beurhaus durch das vom Appellaten, einem Freund Pfannkuchs, geleitete Hofgericht ungerecht behandelt gefühlt (ausführlich dargelegt) und sich an den Kurfürsten persönlich gewandt, der nach Untersuchung Aufhebung aller Sanktionen angeordnet hatte. Der Wendung an den Kurfürsten wegen hatte der Appellat eine Beleidigungsklage gegen Beurhaus eingeleitet und ihn bis zur Kautionsstellung persönlich arrestieren lassen. Beurhaus war bald darauf verstorben. Die Appellantin geht davon aus, das die Person betreffende Beleidigungsverfahren sei mit dem Tode ihres Mannes und da noch keine Litiskontestation erfolgt war, „mortifiziert“. Dies um so mehr, als der Kurfürst den Sachverhalt habe untersuchen lassen und ihrem Mann Recht gegeben habe, womit jeder Beleidigungsvorwurf ausgeräumt sei. Die Vorinstanz hatte dagegen Fortführung des Verfahrens angeordnet.
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Hintergrund des Verfahrens sind nach Angaben der Appellantin berufliche Auseinandersetzungen zwischen Dr. Beurhaus und Dr. Gerhard Pfannkuch. Bei dem in diesem Zusammenhang eingeleiteten Gerichtsverfahren hatte sich Beurhaus durch das vom Appellaten, einem Freund Pfannkuchs, geleitete Hofgericht ungerecht behandelt gefühlt (ausführlich dargelegt) und sich an den Kurfürsten persönlich gewandt, der nach Untersuchung Aufhebung aller Sanktionen angeordnet hatte. Der Wendung an den Kurfürsten wegen hatte der Appellat eine Beleidigungsklage gegen Beurhaus eingeleitet und ihn bis zur Kautionsstellung persönlich arrestieren lassen. Beurhaus war bald darauf verstorben. Die Appellantin geht davon aus, das die Person betreffende Beleidigungsverfahren sei mit dem Tode ihres Mannes und da noch keine Litiskontestation erfolgt war, „mortifiziert“. Dies um so mehr, als der Kurfürst den Sachverhalt habe untersuchen lassen und ihrem Mann Recht gegeben habe, womit jeder Beleidigungsvorwurf ausgeräumt sei. Die Vorinstanz hatte dagegen Fortführung des Verfahrens angeordnet.
AA 0627, 5685 - U 10/25
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 1. Buchstabe U
[1700 -], (1695 - 1701)
Enthaeltvermerke: Kläger: Margaretha Elisabeth Übelgun, Witwe des Dr. Johann Friedrich Beurhaus, (Bekl.) Beklagter: von Romberg zu Bladenhorst, Geheimer Regierungsrat und Hofgerichtspräsident, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Gotthart Johann Marquart 1700 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich Zeller 1700 - Subst.: Dr. Johann Georg Erhard Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev.-märk. Hofgericht zu Kleve (verordnete Kanzler und Räte) 1695 - 1699 - 2. RKG 1700 - ? (1695 - 1701) Beweismittel: Acta priora mit versiegelten Rationes decidendi (Bd. 2). Beschreibung: 2 Bde., 4,5 cm; Bd. 1: 58 Bl., lose; nur Mantel des Protokolls vorhanden, 22 unquadrangulierte Aktenstücke prod. zwischen 20. September 1700 und 17. Januar 1701; Bd. 2: 3,5 cm, 143 Bl., geb.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 1. Buchstabe U (Gliederung)