Hintergrund des Verfahrens sind nach Angaben der Appellantin berufliche Auseinandersetzungen zwischen Dr. Beurhaus und Dr. Gerhard Pfannkuch. Bei dem in diesem Zusammenhang eingeleiteten Gerichtsverfahren hatte sich Beurhaus durch das vom Appellaten, einem Freund Pfannkuchs, geleitete Hofgericht ungerecht behandelt gefühlt (ausführlich dargelegt) und sich an den Kurfürsten persönlich gewandt, der nach Untersuchung Aufhebung aller Sanktionen angeordnet hatte. Der Wendung an den Kurfürsten wegen hatte der Appellat eine Beleidigungsklage gegen Beurhaus eingeleitet und ihn bis zur Kautionsstellung persönlich arrestieren lassen. Beurhaus war bald darauf verstorben. Die Appellantin geht davon aus, das die Person betreffende Beleidigungsverfahren sei mit dem Tode ihres Mannes und da noch keine Litiskontestation erfolgt war, „mortifiziert“. Dies um so mehr, als der Kurfürst den Sachverhalt habe untersuchen lassen und ihrem Mann Recht gegeben habe, womit jeder Beleidigungsvorwurf ausgeräumt sei. Die Vorinstanz hatte dagegen Fortführung des Verfahrens angeordnet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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