Viennesius de Albergatis, päpstlicher Protonotar und Vizekämmerer, und Bischof Marco [Barbo] von Vicenza, päpstlicher Kommissar, quittieren Abt Michael und den Konvent von St. Emmeram über die aufgrund der von Papst Paul II. bewilligten Exemtion vom Bischof von Regensburg für dieses Jahr an Johann de Condolmario, päpstlicher Depositar, durch Michael Wild, Propst und Kanoniker der Alten Kapelle in Regensburg geleistete halbe Unze Gold im Gegenwert von vier Kammergulden und acht Bolendinos. Sie bezeugen ferner durch Inserierung der in libro quitantiarum censuum vorgefundenen Quittung, dass der Abt diese Zahlung auch für das vorausgegangene Jahr durch Leonhard Reck, Kleriker der Diözese Salzburg, am 21. August 1466 geleistet hat. S: päpstliches Kammeramt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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