Johann Bregler, wohnhaft zu Bollingen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis], bekennt: Er wurde von dem Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Sebastian von Ow ("Aw") [Obernau Stadt Rottenburg a. Neckar/Lkr. Tübingen] wegen großer Schulden, schlechter Haushaltung und unsachgemäßer Bewirtschaftung von einem Gut, auf dem der Deutschordenskommende die niedere Obrigkeit zusteht, entfernt und ins Gefängnis gebracht. Auf Bitte seines Bruders und seines Schwagers sowie anderer ehrhafter Personen wurde er nun wieder aus dem Gefängnis entlassen, weshalb er dem Hauskomtur und der Kommende eine Urfehde schwört. Er verpflichtet sich, seine Schulden bei der Kommende abzutragen. Dazu wird er ihr an der kommenden Quatember in der Fastenzeit 5 Gulden bezahlen, womit seine Geldschulden beglichen sind. Für das schuldig gebliebene Getreide wird er der Kommende jedes Jahr zusätzlich zu der von seinem Gut gefallenden Gült - 3 Imi Roggen und 3 Imi Hafer - noch weitere 3 Imi Roggen und 3 Imi Hafer solange liefern, bis die Schuld abgetragen ist. In diesem und dem nächstfolgenden Sommer hat er seine Äcker mit einigen Wägen Mist zu düngen und darf künftig das gesamte auf dem Gut anfallende Stroh nur noch zur Düngung der Äcker verwenden. Haus und Stall wird er im kommenden und in dem darauf folgenden Sommer reparieren und so in Ordnung bringen, dass der Hauskomtur damit zufrieden ist. Für die Einhaltung dieser Verpflichtungen stellt er der Kommende seinen Bruder Andreas Bregler, Amtmann zu Bollingen, und seinen Schwager Johann Klingler von Göttingen [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] als Bürgen. Wenn er seine Zusagen nicht erfüllt, dann verliert er seine Selde. Außerdem haben dann seine Bürgen die Schulden zu bezahlen und die Selde auf ihre Kosten in gutem Kulturzustand zu halten.