Albrecht der Egrär verspricht auf Verwendung des Hainrich von Durrnwang(1) und Seycz von Altheim(2), in Zukunft von allen Ansprüchen und Angriffen gegen das Kloster Windberg, insbesondere gegen dessen Gehorsamen Martein abzustehen. Ausgenommen werden von dieser Vereinbarung Hanslein von Frwstorff(3), Fridlein der Verg von Hermanstorff(4), Kopplein Inderpogen(5) und Andre vor dem Wald(6). S: Aussteller und Ritter Hainreich von Durnnwang(1).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv