Bernhard VII. zur Lippe vgl. sich mit der Stadt Lemgo wg. des Zolls u. des freien Gerichtes dahin, dass die Lemgoer in seiner Herrschaft zollfrei hinsichtlich ihrer eigenen Güter bleiben sollen u. dass es hinsichtlich des Gerichtes solange beim Herkommen bleiben solle, bis B. der Stadt 300 Rhein. Gl. wiedergegeben hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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