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Kurfürst Philipp von der Pfalz erlässt Andreas und Antonius (Endres und Anthis) von Heppenheim genannt vom Saal aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen die 16 Malter Korn ¿ 11 Malter das eine Jahr, 5 für das andere Jahr ¿ die sie von etlichen Morgen Acker um Alzey an den fürstlichen Kasten zu geben pflichtig sind. Der Pfalzgraf hält sich und seinen Erben einen Widerruf dieser Vergünstigung vor. Darunter Notiz mit Beschreibung der Äcker und ihrer Gefälle, namentlich u. a. "am Weidescher pfade", "uff die holtz stras" und "naher dem galgen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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