Ausgestellt im Internet? "Google" fotografiert in Baden-Württemberg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080033/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
18. September 2008
Waren sie auch schon in Ihrer Straße? Ein schwarzer Opel oder Golf mit Hamburger Autonummer und einer Kamera auf dem Dach? Der US-amerikanische Suchmaschinen-Betreiber "Google" fotografiert gerade in Karlsruhe und Stuttgart Straßen und Häuserzeilen. Die Bilder sollen im Internet bald abrufbar sein und die Satelliten-Aufnahmen von "Google-Earth" ergänzen. Viele Bürgerinnen und Bürger finden das gar nicht lustig: unbemerkt fotografiert zu werden und im Internet sich und Lage und Ansicht von Haus oder Wohnung wiederzufinden. Eine Einladung für Einbrecher? - Allerdings: niemand nimmt sich ihrer Bedenken an. Die Datenschützer der Länder sind nicht zuständig. Der Datenschutz-Beauftragte von Hamburg am Sitz von "Google" Deutschland hat keine Bedenken. Doch das Unbehagen wächst: werden wir jetzt alle ausgestellt im "World Wide Web"?
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Audio-Visuelle Medien
Berger, Ingeborg
Keuchel, Stefan
Zimmermann, Peter
Fotografie
Kommunikation; Internet
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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