Verordnung an den Rentmeister zu Dornberg und den Zentgrafen zu Wolfskehlen, die Judenvorsteher anlässlich der bevorstehenden Zusammenkunft der Judenschaft zu Wolfskehlen oder Stockstadt bei der Eintreibung der herrschaftlichen Gelder zu unterstützen und gegebenenfalls Strafen zu verhängen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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