Die zwischen Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Langenburg, dann des Kammerrichters Graf von Hohenlohe-Bartenstein, entstandene Differenz, indem diese den 1761 mit dem hochgräflichen Haus Langenburg, vornehmlich in Jagdsachen, errichteten Rezess zu annullieren und umzustoßen gedenken, auch was wegen des weikersheimischen Schatzungszusammenwurfs vor eine Erklärung, und zwar sub comminat Prozessus, geschehen auch was dagegen remonstriert worden; denen die in nachgefolgten Jahren entstanden noch weitere Jagensirrungen in dem so genannten Taubenhof und in der Praunst bei welcher Gelegenheit ein Untertan ohngefähr tot geschossen worden mit angefüget sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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