Simon Weinckler von Heinstetten (Honstetten), der in das Gefängnis der römisch königlichen Majestät zu Ensisheim gekommen ist, weil er ein Wildpret im Forst gefunden, heimgetragen, behalten und dies verschwiegen hat, aber auf Fürbitte seiner ehelichen Hausfrau und Kinder von dem Graf Jos Niklaus [II.] zu Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, aus dem Gefängnis entlassen wurde, zahlt eine Geldstrafe von 6 Gulden (3 Gulden in bar, 3 Gulden an Martini) in die Rentkammer zu Hechingen, schwört Urfehde und verspricht, künftig ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt er seinen Sohn Martin Weinckler, der beim Bruch der Urfehde 20 Gulden zahlen muß, widrigenfalls er zum Einlager verpflichtet werden kann. Der Bürge bekundet, die Bürgschaft freiwillig übernommen zu haben und zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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