Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) erteilt Johann Christian Hermann und seinen Handelskonsorten, welche samt ihren Eltern und mütterlichen Großeltern zuerst den Kanevas- und Barchenthandel nach Sachsen gebracht haben, das Privileg, gegen eine jährliche Abgabe in Chemnitz eine eigene Bleiche mit Anlegung einer dreiböhrigen Röhre in das Wasser der Chemnitz anzulegen, wie solches schon dem Hermann von der Gathen und Christian Seyfert sowie der Hedwig Kunigunde Crusius und ihrem Sohn Georg Leberecht erlaubt worden ist.

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Sächsisches Staatsarchiv
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