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Herzog Karl II. von Pfalz-Zweibrücken und Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt bekunden den Heiratsvertrag zwischen Herzog Maximilian Joseph v...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1671 - 1894
Darmstadt und Landshut 1785 November 14 und 30
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den Unterschriften und aufgedrückten Siegeln der Aussteller, des Brautpaars, der Landgräfin-Witwe, des Herzogs Wilhelm von Pfalz-Zweibrücken, des Erbprinzen Ludwig [X.] von Hessen-Darmstadt, des Geheimen Rates Christian v. Hohenfels und der Staatsminister Christian Hartmann Samuel Gatzert und Franz Ludwig Gottfried Lehmann
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herzog Karl II. von Pfalz-Zweibrücken und Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt bekunden den Heiratsvertrag zwischen Herzog Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken und Landgräfin Marie Wilhelmine Auguste von Hessen-Darmstadt, Tochter der Landgräfin-Witwe Marie Louise Albertine von Hessen-Darmstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller, des Brautpaars, der Landgräfin-Witwe und der beiderseitigen Bevollmächtigten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.