Altfürstlich-Braunschweigisches Allod (Bestand)
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NLA HA, Dep. 103 XXX
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.1 Archiv des hannoverschen Königshauses >> 2.1.2 Akten
1530-1869
Bestandsgeschichte: Dep. 103 XXX: Abteilung Marienburg, Altfürstlich-Braunschweigisches Allodium
Geschichte der Verwaltung des Altfürstlich-Braunschweigischen Allodiums
Zur Regelung der Schulden des Herzogs Friedrich von Wolfenbüttel, der die Fürsttümer Wolfenbüttel, Calenberg, Göttingen und Grubenhagen innehatte, wurde nach seinem Tode ein Sondervermögen gebildet, aus dessen Ertrtägen die herzoglichen Schulden beglichen werden sollten. Die Aufsicht über die Verwaltung dieses Vermögens lag in geraden Jahren bei den Räten, beziehungsweise Ministern in Hannover, in ungeraden Jahren ging das Direktorium über diese Adminstration auf das braunschweigsche Geheime Ratskollegium über. Zu den Pertinenzien der altfürstlichen Sequestverwaltung gehörten das Salzwerk Liebenhall, die Feldzehnten von Dassel und Werningshausen, die Luliusmühle im Amte Rotenkirchen, die Bruchmühle im Amte Erichsburg und Geldkapitalien. Die Priorität der zahlreichen Gläubiger war seit 1725 gerichtlich festgelegt, aber die Befriedigung der Ansprüche schleppte sich über zweihundert Jahre hin. Hatte in Hannover das "Altfürstliche-Braunschweigische Allodium" in den Jahren des hannoverschen Direktoriums bis 1837 unter der direkten Aufsicht des Staats- und Kabinettsministerium gestanden, so wurde es nach dieser Zeit in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingegliedert, das 1858 die altfürstliche Allodialverwaltung an das Hausministerium abgeben musste. 1866 übernahm die preußische Verwaltung das Büro des altfürstlichen Allodiums. 1871 wurde die Kasse des Altfürstlichen- Braunschweigischen Allodiums aufgehoben, das Sondervermögen aufgelöst.
Hannover, im März 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Geschichte der Verwaltung des Altfürstlich-Braunschweigischen Allodiums
Zur Regelung der Schulden des Herzogs Friedrich von Wolfenbüttel, der die Fürsttümer Wolfenbüttel, Calenberg, Göttingen und Grubenhagen innehatte, wurde nach seinem Tode ein Sondervermögen gebildet, aus dessen Ertrtägen die herzoglichen Schulden beglichen werden sollten. Die Aufsicht über die Verwaltung dieses Vermögens lag in geraden Jahren bei den Räten, beziehungsweise Ministern in Hannover, in ungeraden Jahren ging das Direktorium über diese Adminstration auf das braunschweigsche Geheime Ratskollegium über. Zu den Pertinenzien der altfürstlichen Sequestverwaltung gehörten das Salzwerk Liebenhall, die Feldzehnten von Dassel und Werningshausen, die Luliusmühle im Amte Rotenkirchen, die Bruchmühle im Amte Erichsburg und Geldkapitalien. Die Priorität der zahlreichen Gläubiger war seit 1725 gerichtlich festgelegt, aber die Befriedigung der Ansprüche schleppte sich über zweihundert Jahre hin. Hatte in Hannover das "Altfürstliche-Braunschweigische Allodium" in den Jahren des hannoverschen Direktoriums bis 1837 unter der direkten Aufsicht des Staats- und Kabinettsministerium gestanden, so wurde es nach dieser Zeit in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingegliedert, das 1858 die altfürstliche Allodialverwaltung an das Hausministerium abgeben musste. 1866 übernahm die preußische Verwaltung das Büro des altfürstlichen Allodiums. 1871 wurde die Kasse des Altfürstlichen- Braunschweigischen Allodiums aufgehoben, das Sondervermögen aufgelöst.
Hannover, im März 1974
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ